Kosten und Erstattung

Kosten und Erstattung

Ich behandle meine Patienten nach freier Vereinbarung als Selbstzahler sowie nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) und stelle Rechnungen. Die Kosten hängen von der Behandlungsmethode und dem damit verbundenen (Zeit-)Aufwand ab. Da ich jeden Patienten individuell betreue, variieren die Dauer der Behandlung und die Kosten.

Für gesetzlich Versicherte besteht die Möglichkeit einer Heilpraktikerzusatzversicherung. Hierfür zahlen Sie einen geringen Betrag pro Monat mehr und können so eine Abdeckung von Heilpraktikerleistungen erreichen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Krankenversicherung oder z.B. auf dieser Informationsseite zu Heilpraktikerzusatzversicherungen.

Als Privatpatient können Sie die Rechnungen ggf. direkt bei Ihrem Versicherer einreichen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Versicherer, ob und welche Heilpraktikerleistungen in Ihrem Vertrag vorgesehen sind.

Die unterschiedliche Beurteilung der Wissenschaftlichkeit einzelner Therapiemaßnahmen durch die Krankenkassen führt zu unterschiedlichen Leistungserstattungen. Daraus kann ebenso folgen, das manche Heilpraktikerleistungen nicht erstattet werden.


Mehr Infos, unabhängige Bewertungen und Vergleiche zum Thema Heilpraktikerzusatzversicherung finden Sie hier.


Die Höhe des Honorars für die Leistungen des Heilpraktikers kommt soweit nicht vor Behandlungsbeginn abgesprochen durch praktiziertes Einverständnis zustande. Als Berechnungshilfe dient dem Heilpraktiker dabei die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH), die jedoch anders als die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) keine verbindliche Gebührentaxe darstellt. Da seit 1985 in der GebüH keine Angleichung an gestiegene Lebenshaltungskosten mehr erfolgte, werden üblicherweise freie Vereinbarungen getroffen oder die in der GebüH genannten Höchstsätze berechnet.

 


Verband unabhängiger Heilpraktiker e.V.