NRW-Bildungsscheck und Bildungsprämie des Bundes
Diese Informationen sind interessant für Sie, wenn Sie sich im Jahr 2011 weiterbilden und an einem von mir angebotenen Seminar teilnehmen möchten. Als registrierter Weiterbildungsanbieter kann ich, abhängig vom angebotenen Seminar, sowohl den NRW-Bildungscheck als auch die Bildungsprämie des Bundes annehmen. Dies hat erhebliche finanzielle Vorteile für Sie:
Der Bund übernimmt durch die staatliche Bildungsprämie 50% der Weiterbildungskosten bis maximal 500,- Euro pro Ausbildung und Jahr. Sie steht jedem Erwerbstätigen zu, angestellt oder selbstständig. Diese Bildungsprämie ist an eine Jahres-Einkommensgrenze gekoppelt, sie beträgt für Ledige 25.600,- Euro und für Verheiratete 51.200,- Euro.
Zusätzlich gibt es den NRW-Bildungsscheck, für den keine Einkommensgrenzen, aber bestimmte Förderungsvoraussetzungen existieren. Hier übernimmt das Bundesland NRW ebenfalls 50% der Weiterbildungskosten bis maximal 500,- Euro pro Ausbildung und Jahr.
Bei der Teilnahme an einem Wochenendseminar, welches bspw. 300 Euro kostet, würde Ihnen der Staat also 150,- Euro (= 50% der gesamten Seminarkosten) finanzieren.
Für dieselbe Fortbildung ist entweder
die Förderung über die Bildungsprämie oder über den
NRW-Bildungsscheck möglich. Eine Kombination beider Förderungen ist nicht möglich.
Weitere Informationen erhalten Sie hier im Internet:
Beratungsstellen zum NRW-Bildungsscheck in Ihrer Nähe
und gerne auch von mir persönlich.
